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Bild: LAURENT GUIRAUD

 

Darf man sich noch eine frohe Weihnacht wünschen?

Der Bund schiebt eine Hochschwangere Mutter ab.

So darf es nicht mehr weitergehen:

Unterschreibt und verbreitet unser Appel: www.appeldelles.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor rund einem Monat sollte eine 21-jährige hochschwangere Eritreerin ausgeschafft werden.
  • Eine Assistenzärztin sowie die leitende Ärztin der Psychosomatik unterschrieben ein ärztliches Zeugnis: Sie sei nicht transportfähig.
  • Nach knapp einem Monat attestiert ein Arzt das Gegenteil: Die Frau wird abgeschoben.

 

Frühmorgens in der Notunterkunft Adliswil ZH: Eine 21-jährige hochschwangere Eritreerin wird mit Handschellen gefesselt und weggebracht. Ihr einjähriges Mädchen wird von ihr getrennt, sie sollen sich erst sechs Stunden später im Flieger nach Rom wiedersehen. Die Frau und ihr Kind sollen abgeschoben werden.

 Zweiter Ausschaffungsversuch

Die Schwangere klagt währenddessen über starke Schmerzen. Sie wird deshalb ins Triemli-Spital gebracht. Eine Assistenzärztin sowie die leitende Ärztin der Psychosomatik unterschrieben ein ärztliches Zeugnis. Sie sei nicht transportfähig bis zum Geburtstermin. Doch knapp einen Monat später kommt ein Arzt der privaten Firma Osearar AG, welche vom Bund beauftragt wird, unerwartet zum gegenteiligen Ergebnis. Er sagt sie sei flugtauglich.

Die Anwältin der jungen Frau, Lena Weissinger, sagt gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Auch wenn meiner Klientin und ihrem ungeborenen Kind im Moment keine äusserlich wahrnehmbaren Schäden zugefügt wurden, ist dieses Vorgehen vor allem vor dem Hintergrund des Kindeswohls und der Gefährdung beider nicht hinnehmbar.».

Der Arzt der Oseara AG, der die Flugtauglichkeit attestiert hat, möchte sich zum jüngsten Vorfall nicht äussern. Auch der Kanton Zürich schweigt. Das Staatssekretariat für Migration verteidigt sich. Die Vorbereitung und der Flug wurden von zwei Personen der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter begleitet. Auch medizinisches Personal war dabei.

(Nau,onlinemedia/17.12. 2017)